Musikalische Elektroschocks
Elektroschockgerät mit MP3-Player macht den Personenschutz "fashionable and functionable"

Julia Große-Heitmeyer in De:Bug 120.
Früher ging man ein munteres Liedchen pfeifend durchs Dunkle, darauf vertrauend, dass die Selbstverteidigungskünste oder das Reizgas in der Tasche ausreichen würden, um üble Gestalten in die Flucht oder wenigstens K.O. schlagen zu können. Heute muss sich kein Musikliebhaber mehr mit solch billigen Taktiken geschlagen geben. Das “Pimp My Life“-Zeitalter hat für dieses Problem ein entsprechendes Gadget hervorgebracht: Der TASER® C2 in Kombination mit einem 1GB umfassenden MP3-Player ist das wohl erste Elektroschockgerät, bei dessen Anwendung man die Notsituation gleichzeitig mit seinen Lieblingstracks aufhellen kann.
Der Taser, der ein bisschen an einen etwas zu kantig geratenen Hartplastik-Dildo erinnert, drischt mit bis zu 50.000 Volt auf das Nervensystem ein und setzt für einen Augenblick die Kontrolle über die Muskeln außer Kraft. Seine Reichweite beläuft sich auf bis zu 4,50m. Der Taser verfügt über ein integriertes Laserlicht, um das Ziel auch im Dunkeln anvisieren zu können. Laut Taser International ist Personenschutz mittels Taser C2 “fashionable and functionable“. Es gibt ihn daher nicht nur in den Farben Rot oder Rosa, sondern auch im vamphaften Leoparden-Look. Da das Gerät entgegen der Angaben des Herstellers doch nicht ganz harmlos ist – es gab bereits Todesfälle –, hat die Firma Sicherheitsvorkehrungen getroffen, die vor Missbrauch des Elektroschockers schützen sollen.

Jeder Taser wird registriert und setzt bei seinem Gebrauch kleine konfettiartige ID-Tags frei, die Rückschluss auf den Inhaber geben. Bedienungs-Grobmotoriker sind vor falschen Knopfdrücken durch einen versteckten Auslöser geschützt. Es wäre auch zu peinlich, wenn man bei der Tracksuche im mp3-Player versehentlich vorbeilaufende Dritte zu Fall brächte. Dennoch, das Gerät ist in Deutschland nicht zugelassen. Selbst in den waffenvernarrten USA ist der Vertrieb des Elektroschockers nur in 43 Staaten und ausschließlich an mindestens 18-Jährige erlaubt. “Fashionable and functionable“ sei also der Taser C2; muss man sich nur noch überlegen, ob man zur Selbstverteidigung via Elektroschocker Marilyn Manson oder doch lieber japanische Pling-Pling-Musik hören will.
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