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18.09.2008 | 15:18
 
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Auskunftsansprüche in Filesharing-Verfahren werden teuer

Das Landesgericht Köln verfasste einen Beschluss, nachdem Rechteinhaber für jede Auskunft über eine IP-Adresse jeweils 200€ zahlen müssen.


Wie man sich sinnvoll verhält, falls das Abmahnschreiben im Briefkasten steckt, schrieben wir bereits. Das war vor vier Wochen. Inzwischen hat sich aber durch das “Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums” einiges geändert. Seit 1. September in Kraft, sorgt es endlich für mehr Klarheit im Filesharing/Copyright-Dschungel.

Bisher musste der Rechteinhaber eine Anzeige gegen den möglichen Rechtsverletzer stellen, um an eine IP-Adresse zu kommen. Diese nutzten Anwälte um Abmahnschreiben zu verschicken. Oft wurden Unterlassungserklärungen beigefügt und es entstanden teilweise Kosten in vierstelliger Höhe. Die Strafverfahren wurden meist wegen Geringfügigkeit eingestellt. Mit dem neuen Gesetz sind zumindest überzogene Forderungen passé. Wenn es sich nicht um einen Rechtsverstoß im gewerblichen Ausmaß (hängt vom Fall ab) handelt, sind die Abmahngebühren auf 100€ pro Fall gedeckelt.

Eine weitere Neuerung ist, dass Rechteinhaber auch ohne Anzeige an die IP-Adressen gelangen können, vorausgesetzt ein Richter stimmt auf die Herausgabe der Verkehrsdaten zu. Damit wird der Umweg über eine Strafanzeige umgangen. Interessant wird es jetzt, nachdem das LG Köln einen Beschluss gefasst hat, nachdem jede Auskunft über eine IP-Adresse mit einem Streitwert von 200€ festgelegt ist. Wenn sich diese Rechtssprechung durchsetzt, werden Massenabmahnungen wohl auch bald der Vergangenheit angehören.

Zitat: Das Gericht geht davon aus, dass die Gerichtsgebühren für die Auskunft 9 mal 200 € also insgesamt 1.800 € betragen. Dies ist nur so zu erklären, als dass mit dem Beschluss ganz offenbar 9 IP-Adressen bei der Telekom abgefragt werden sollen. In einem solch geringen Umfang sind die Kosten sicherlich noch zu verschmerzen, aber für gewöhnlich werden 1000er-Listen abgefragt. Ob die Musikindustrie bereit sein wird, für die Abfrage von 1000 IP-Adressen erst einmal 200.000 € auszugeben, ist fraglich. Insbesondere schon deshalb, weil es mehr als unsicher ist, dass das Geld vom Verletzer wieder erstattet wird.

via Arbeit2.0, Foto under cc

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DIE WOLKE HAT 3 Kommentare zu "Auskunftsansprüche in Filesharing-Verfahren werden teuer"

  1. Jan

    Bei einem Streitwert von 200.000 Euro muss die Musikindustrie nicht 200.000 Euro ausgeben: Die Gebühren, die gezahlt werden müssen, bemessen sich anhand des Streitwerts, sind aber wesentlich geringer als der Streitwert. Die Gerichtskosten allein belaufen sich lediglich auf geschätzte 1.500 Euro (dazu kommen natürlich noch außergerichtliche Kosten, z.B. für den Rechtsanwalt). Dass diese Berechnung des Streitwerts daher wirklich abschreckend ist für Massenabmahner, denke ich eher nicht. Da halte ich die Begrenzung der möglichen Anwaltskosten für den besseren Weg.

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