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17.11.2006 | 16:56
 
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Fifty Fifty

Nur noch 50 Euro für Starbildchen in Blogs


Die grosse Abmahnwelle könnte bald weniger Schrecken bergen, wenn der Gesetzesentwurf von Mme. Zypries durchkommt. Dann dürfen nämlich nur noch 50 Euro für eine Abmahnung verlangt werden, wenn jemand, z.B. auf seinem Blog mal ein geschütztes Musikstück gepackt hat oder ein Fanphoto.

Wenn Jugendliche ein urheberrechtlich geschütztes Musikstück im Internet zum Download anbieten oder sich kleine Bilder von Popstars oder Stadtplanausschnitte auf ihre Internet-Seite laden, sollen Anwälte dafür nicht hohe Abmahngebühren verlangen dürfen. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den Bundesjustizministerin Brigitte Zypries am Freitag in Berlin vorstellte.
Urheberrecht: Nicht mehr als 50 Euro Abmahngebühr für illegalen Download

Ach, und warum zitieren wir aus der Welt? Genau! Weil die Welt und Berliner Morgenpost ab heute einen funky neuen Newsroom haben und die Axel Springer AG eine neue Ära einläutet: “Online First”. Nichtsdestotrotz gilt obiges auch für nicht Jugendliche. Und da aus dem Gesetzesentwurf erst 2008 Gesetz werden soll, passiert möglicherweise auch genau das Gegenteil, nämlich erst mal eine Abmahnwelle. Wer tatsächlich mehr wissen möchte, sollte allerdings lieber auf die wesentlich informativere und unmissverständlichere News bei Heise.de zurückgreifen.

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