RAVE NICHT ANGEMELDET? 6 MONATE GEFÄNGNIS!
Frankreich übt mit seinem neuen Anti-Rave-Gesetz
Letzten Montag, am 29. Januar sind zwei junge Organisatoren in Reims zum ersten Mal auf Grund des neuen französischen Gesetz gegen Raves angeklagt worden. Anfang Dezember hatten sie eine Party in einer alten, leerstehenden Papierfabrik in einem Dorf an der Marne organisiert. Jetzt stehen Gonzague Voituriez, 23, und Jérôme Gosselin, 24, vor Gericht. Vier Delikte wirft man ihnen vor: 1. Sie haben das Leben anderer in Gefahr gebracht; 2. das Hausrecht verletzt; 3. sie tragen Mitschuld an der Entwürdigung und Beschädigung am Besitz anderer; 4. und übten eine lukrative Aktivität aus, die nicht deklariert wurde. Veranschlagt sind dafür: 3 Monate auf Bewährung und eine Strafe von 510 Euros, schließlich konnten die Jungs belegen, ausreichend für Security gesorgt zu haben. Doch dazukommt noch das beschlagnahmte Soundsystem, Platten, etc. etc. Der Gerichtsbeschluss wird am 19. Februar gefällt. Was hier passiert ist klar: Der Staat kann offensichtlich nicht mal eine kleine, temporäre autonome Zone zulassen, in dem seine Ordnung ausgesetzt wird. Nicht eine kleine Zone, in der die Menschen für sich selbst verantwortlich sind, man könnte ja auf dumme Gedanken kommen. Deshalb: Ob Menschen sich oder ihr Trommelfell durch ihr Verhalten oder Konsum in gefährliche Situationen bringen, muss durch den Staat geregelt werden. Es darf kein außerhalb der eigenen, staatlichen Ordnung geben. Alles muss gemäß dem eigenen Partiarchen-Modell ablaufen, deshalb ist erstmal eine Party anzumelden, um für vaterfigürliche Verantwortliche zu sorgen. Geht ja nicht, dass jeder für sich selbst Haftung übernimmt. Als Kulturminister war Jack Lang zwar dezidierter Technofan, aber dennoch: Seit dem 31. Oktober sorgt in Frankreich ein reichlich umstrittenes Gesetzt dafür, dass “Versammlungen mit festivem und musikalischem Charakter der Techno-Bewegung” “für Sicherheit, das Heil, die Hygiene und öffentliche Ruhe” verpflichtet und außerdem bestimmt, das Orte für einen Rave nur mit Einwilligung und Autorisierung des Besitzers genutzt werden können. Falls das alles nicht zur Zufriedenheit des Staates abläuft, wird der Rave verboten. Findet er trotzdem statt, beschlagnahmt die Polizei das genutzte Material und es winken im Höchstfall sechs Monate Gefängnis und 1500 Euro Geldstrafe. Bon. Voilà. Es wäre immerhin schon etwas, wenn der Staat in seinen eigenen Armenquartieren für Hygiene sorgen würde. Von Sicherheit, dem Wahlkampf-Thema Nummer eins in Frankreich, das in einigen Monaten einen neuen Präsidenten wählt, gar nicht zu reden. Aber bon. Voilà.




